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Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes "Erneuerbare Energie und Ökostrom. Zielgruppenspezifische Kommunikationsstrategien" liegt jetzt vor. Er kann in der Langfassung...
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Es stromt so grün - das Stromwechsel-Projekt für Frauen - ist jetzt auch auf facebook. Wir freuen uns auf viele Besuche, Beiträge und natürlich UnterstützerInnen!
10 SCHRITTE ZUM GUTEN GEWISSEN
Den Wechsel hin zu einem Ökostromanbieter will genanet mit einem kleinen Aufgabenheft erleichtern. Es spricht direkt Frauen an, und soll dazu beitragen, die immer wieder als...
Wer bisher RechnungsempfängerIn der Stromrechnung war. Ob Sie Mieterin, Wohnungs- oder Hauseigentümerin sind, spielt keine Rolle, wichtig ist nur, dass der Stromzähler auf Ihren Namen läuft und Sie bisher die Rechnung erhalten haben.
Mit mindestens vier Wochen müssen Sie rechnen, denn die Kündigungsfrist für Ihren bisherigen Liefervertrag beträgt vier Wochen zum nächsten Ersten des Monats.
Wechselgebühren entstehen in der Regel keine. Abschlagszahlungen, die Sie an Ihren bisherigen Stromversorger geleistet haben, muss er mit der Schlussabrechnung verrechnen. An Ihren neuen Stromversorger zahlen sie ebenfalls monatliche Abschlagszahlungen, und einmal im Jahr wird nach dem Zählerstand abgerechnet.
Ihr bisheriger Stromversorger ist weiterhin für das Ablesen zuständig. Für die jährliche Abrechnung übermittelt er den Zählerstand an Ihren neuen Versorger. Beim Stromwechsel lesen Sie zum mitgeteilten Stichtag den Zähler am besten selbst ab und melden den Stand Ihrem bisherigen Stromversorger. Falls eine Ablesung nicht möglich ist, wird der Zählerstand geschätzt.
Technische Installationen sind nicht erforderlich, also auch kein neuer Zähler.
Der Netzbetreiber vor Ort, also Ihr bisheriger Stromversorger, ist gesetzlich für den Betrieb des Netzes verantwortlich und somit dazu verpflichtet, etwaige Störungen zu beheben.